Waldpflegemaßnahmen sollen nur dort durchgeführt werden, wo sie unbedingt erforderlich sind. Eine Pflegezone von mindestens 500 m Breite soll angrenzende Wälder vor Borkenkäferbefall schützen.

Die Weiterführung der Almwirtschaft ist mit den Zielen der Weiterführung einer traditionellen Nutzungs- und Bewirtschaftungsweise, der Erhaltung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes vereinbar und deshalb ausdrücklich erwünscht.

Überhöhte Schalenwildpopulationen stellen einen vom Menschen verursachten Faktor dar, der dem Ziel des Prozessschutzes in Nationalparks entgegensteht. Ein Eingriff in Wildtierpopulationen muss sich streng am jeweiligen Schutzzweck orientieren.

Leitziele für die Waldpflege

bergmischwald-am-sulzeck

Bergmischwald am Sulzeck   Foto: H. Endhardt

Der Nationalparkplan Berchtesgaden zeigt im Bereich der Waldpflege einen guten Weg, der auch im Ammergebirge denkbar wäre:

„Waldpflegemaßnahmen sollen nur dort durchgeführt werden, wo sie zum Schutz von außerhalb des Nationalparks liegenden Infrastruktureinrichtungen (Siedlungen, Verkehrswegen usw.) vor Lawinen, Steinschlag und Muren sowie zum Schutz von außerhalb des Nationalparks gelegenen Waldbeständen vor Forstschädlingen unbedingt erforderlich sind.“

Im Nationalpark Ammergebirge soll eine Pflegezone von mindestens 500 m Breite angrenzende Wälder vor Borkenkäferbefall schützen. Diese Zone wird von April bis September wöchentlich überwacht, um einen Befall früh zu lokalisieren und entsprechend zu handeln. In der Kernzone wird auch bei Schädlingsbefall nicht eingegriffen.

„Der systematische Umbau naturferner Nadelwaldbestände zu naturnahen Mischwäldern mit allen standortsheimischen Arten soll dazu aktiv fortgesetzt und möglichst intensiviert werden. Diese Bereiche sollen der Pflegezone zugeordnet werden.

Ausdrücklich verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die unter § 11, Abs. 1 der Nationalparkverordnung festgelegte Ausnahmeregelung für unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen sowie für erhebliche Sachwerte wie z.B. Gebäude und Almen.

Die Waldpflege soll sich schonender Methoden bedienen (Schutz bereits vorhandener Verjüngung und von empfindlichen Standorten z. B. durch den Einsatz von Pferden und ausschließlich mechanische Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung). Erfordernisse des Schutzes der belebten und unbelebten Naturgüter sind in jedem Fall zu beachten. Insbesondere in schwierigen Bringungslagen ist auf die Bringung von Holz zu verzichten, denn in den Wäldern des Nationalparks besitzt liegendes und stehendes Totholz hohen ökologischen Wert.

Die Erhaltung natürlicher und naturnaher Bergwälder ist von besonderer Bedeutung, um die vorgenannten Schutzziele zu erreichen.“

Quelle: Nationalparkplan Berchtesgaden (PDF)

 

Weide und Weiderechte

alpiner-kuhfladen-foto-hub

Kuhfladen im Friedergries Foto: H. Endhardt

Der Nationalparkplan Berchtesgaden zeigt im Bereich der Almen einen guten Weg, der auch im Ammergebirge denkbar wäre.

„10.4 Maßnahmen für die Almwirtschaft

Die Weiterführung der Almwirtschaft ist mit den Zielen der Weiterführung einer traditionellen Nutzungs- und Bewirtschaftungsweise, der Erhaltung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes sowie aus Gründen des Artenschutzes in der permanenten Pflegezone des Nationalparks ausdrücklich erwünscht.“

Quelle: Nationalparkplan Berchtesgaden (PDF)

Auch im Ammergebirge ist die Almwirtschaft seit Jahrhunderten mit der Entwicklung der alpinen Kulturlandschaft verwoben. Entsprechend den fortbestehenden Nutzungsrechten und der Flächengebundenheit der Bergbauernbetriebe erbringt die Almwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Mitgestaltung der für die Einheimischen und den Fremdenverkehr bedeutsamen Erholungslandschaft.

 

Schalenwildregulierung

rotwild-foto-catharina-cla

Nationalparke sichern einen wesentlichen Teil des Naturerbes in Deutschland. Sie haben zum Ziel, den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Einfluss von Wildtieren.

Das Ammergebirge ist eingebettet in eine intensiv genutzte Kulturlandschaft. Mobile Arten stellen damit keine isolierten Populationen dar und können aufgrund vielfältiger Randeffekte wichtige walddynamische Schlüsselprozesse im Nationalpark nachhaltig verändern. Überhöhte Schalenwildpopulationen stellen daher einen vom Menschen verursachten Faktor dar, der dem Ziel des Prozessschutzes in Nationalparks entgegensteht und die natürliche Artenzusammensetzung negativ beeinflussen kann.
Ein Eingriff in Wildtierpopulationen muss sich streng am jeweiligen Schutzzweck orientieren.

Diese Zielsetzung unterscheidet sich so grundlegend vom herkömmlichen Jagdwesen mit seinen Hege- und Erntevorstellungen, dass in Nationalparks von einer Wildtierregulierung gesprochen wird.

  • Regulierende Eingriffe werden unabhängig von herkömmlichen Bewirtschaftungskriterien oder Trophäengesichtspunkten gesteuert. Eine Verwertung von Trophäen als solche sowie ihre Ausstellung auf Hegeschauen ist auszuschließen.
  • Wildbret von erlegten Wildtieren kann verwertet werden.
  • Im öffentlichen Eigentum befindliche Flächen in Nationalparks sind von der Verpachtung und anderen entgeltlichen Vergaben auszunehmen. Die Bejagung in angrenzenden Flächen soll grundsätzlich den Schutzzweck des Nationalparks unterstützen.

Aus dem Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Nationalparke zum Thema Wildtierregulierung http://www.europarc-deutschland.de/service/positionspapier-wildtierregulierung